Bergmann/Möhrle/Herb

Der Datenschutzkommentar


Neuigkeiten

  1. Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine Verordnung zur Festlegung zusätzlicher Verfahrensregeln für die Durchsetzung der DSGVO vorgelegt (siehe BRats-Drs. 304/23 vom 4.7.2023).
  2. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30.03.2023 (Az. C-34/21) und das Amazon-Urteil zum Beschäftigtendatenschutz haben mit dazu geführt, dass ein Gesetzentwurf noch im 4. Quartal 2023 vorgestellt werden soll, was aber bis zum 3. Dezember nicht geschehen ist.
  3. Der Referentenentwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes" hat den Stand 9.8.2023; die Verbändeanhörung ist abgeschlossen. (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/aendg_bdsg.html).
  4. Das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) enthält in § 5 Regelungen zu „Datenschutzaufsicht bei länderübergreifenden Gesundheitsforschungsvorhaben“ (BRats-Drs. 434/23 vom 8.9.2023). Die erste Lesung im Bundestag war am 9.11.2023.
  5. Ab 17.2.2024 gilt der Digital Service Act. Diese EU-Verordnung bedingt Anpassungen im deutschen Recht, wozu ein Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geschaffen (und das TMG und NetzDG außer Kraft treten werden soll. Das DDG soll im 4. Quartal 2023 in die Gesetzgebung kommen.

64. Ergänzungslieferung (Stand März 2023)

Sie enthält insbesondere den komplett überarbeiteten Art. 33 DSGVO (Datenpannen) mit einer Checkliste, welche Maßnahmen vorab ergriffen werden sollten. Die Regelungen zu den Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen (§§ 5 bis 7 BDSG). Im Teil VIII eine Einführung mit Übersichten sowie dem Text des neuen Bundesmeldegesetzes (Gesetzesstand 1. Mai 2023).

63. Ergänzungslieferung (Stand November 2022)

Sie enthält insbesondere den komplett überarbeiteten Art. 7 DSGVO (Einwilligung) einschließlich des Datenschutzes zu § 25 TTDSG. Außerdem in Art. 1 DSGVO einen Überblick über die europäischen Regelungen im Digitalbereich (z.B. DSA, DMA, DGA). Im BDSG ist § 4 neu (Videoüberwachung).

62. Ergänzungslieferung

Die 62. Ergänzung mit Stand Juni 2021 ist am 15. September 2021 erschienen und enthält insbesondere eine neue, umfassende Kommentierungen zum Beschäftigtendatenschutz sowie den gesetzlichen Klarstellungen, dass Betriebsrat und Personalrat nicht selbst Verantwortliche, sondern Teil der verantwortlichen Stelle sind (geändertes Betriebsverfassungsgesetz BGBl. 2021, 1762 und neues Bundespersonalvertretungsgesetz, BGBl. 2021, 1614). § 26 BDSG enthält auch für Praktiker wichtige Checklisten für die tägliche Arbeit. Art. 30 DSGVO (Verfahrensverzeichnis) wurde grundlegend überarbeitet und mit Mustern versehen. Art. 45 DSGVO enthält eine neue Liste der EU Angemessenheitsbeschlüsse (nach Brexit, Schrems-II-Urteil und neuen Standardvertragsklauseln) sowie Informationen zum US-Cloud-Act hier.

© Prof. Dr. Armin Herb
Letzte Änderung: 03.12.2023

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