Bergmann/Möhrle/Herb

Der Datenschutzkommentar


Ganz aktuell: Der Kommentar hat den Stand Juni 2024. Das Werk ist auch elektronisch verfügbar, denn es ist Teil des Online-Moduls Datenschutzrecht im Portal Juris

Neuigkeiten

  1. Das BDSG sollte wieder geändert werden. Dazu gab es den Entwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes" BTags-Drs. 20/10859 mit Regelungen zur Videoüberwachung, Scoring und Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden. Durch das Ampel-Aus und die Neuwahlen am 23. Februar 2025 dürfte sich dies vorläufig erledigt haben.

  2. Der im EU-Amtsblatt in der deutschen Fassung als "Datenverordnung" bezeichnete data act (2023/2854; ABL. L 1/71) gilt ab dem 12. September 2025 und ist im Amtsblatt abgedruckt. Notwendig ist noch ein flankierendes deutsches Begleitgesetzes (bis jetzt noch nicht einmal ein Referentenentwurf).

  3. Der Digital Services Act 2022/2065 galt schon zum 17.2.2024 DSA. Seit 14. Mai 2024 gelten jetzt endlich auch die an die EU-Verordnung notwendigen Anpassungen im deutschen Recht, wozu insbes. das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gehört. Das TMG ist jetzt außer Kraft, das NetzDG eingedampft, aus TTDSG wurde TDDDG (das Gesetzespaket wurde am 13. Mai 2024 im BGBl. I Nr. 149 veröffentlicht).

  4. Der Data Governanve Act 2022/868 gilt seit dem 24. September 2023. Jetzt gibt es dazu einenGesetzentwurf vom 30.09.2024, der ein Daten-Governance-Gesetz (DGG) schaffen will; die neueste Drucksache dazu stammt vom 6.11.2024 (BTags-Drs. 20/13637).

  5. Die EU-Verordnung Artificial Intelligence Act 2024/1689 vom 13. Juni 2024, also zurKünstlichen Intelligenz ist im Amtsblatt veröffentlicht worden AI-Act - Künstliche Intelligenz Verordnung und gilt ab dem 2.8.2024. Bislang kein deutsches Begleitgesetz. Die Europäische Kommission hat am 05.09.2024 das Rahmenübereinkommen des Europarats über KI unterzeichnet.

  6. Seit dem 7. März 2024 ist das EU-Gesetz 2022/1925 über Digitale Märkte (Digital Markets Act) für alle Torwächter ("Gatekeeper") gültig. Das bedeutet, dass z.B. Apple, Alphabet, Meta, Amazon, Microsoft und ByteDance (TikTok) dazu verpflichtet sind, sämtliche Bestimmungen des DMA vollständig umzusetzen DMA.

  7. Am 30. April 2024 wurde im EU-Amtsblatt die Verordnung (EU) 2024/1183 zur "Schaffung des europäischen Rahmens für eine digitale Identität" veröffentlicht.

alle Verordnungen konzentriert: Datenrecht-Digitale Dekade der EU.pdf

66. Ergänzungslieferung (Stand Juni 2024)

Sie enthält u.a. die überarbeiteten Art. 83 DSGVO (Bußgeld), Art. 89 und 90; §§ 45, 46 BDSG ("Justizrichtlinie") sowie im Teil VI Überblicke zu den europäischen Verordnungen insbesondere DGA, DMA (Digital Markets Act), DSA (Digital Services Act), DataAct und AI-Act (KI-Verordnung über künstliche Intelligenz); auch das DDG sowie TDDDG werden vorgestellt. Europäische Verordnungen zum Datenrecht.pdf

65. Ergänzungslieferung (Stand Januar 2024)

Sie enthält insbes. Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung, also technische und organisatorische Maßnahmen) und Art. 82 DSGVO (Schadensersatz mit Berücksichtigung aller bis zum Dezember 2023 ergangenen neuen Grundsatz-Urteile des EuGH). Ferner Überarbeitungen der Art. 3 DSGVO (Räumlicher Anwendungsbereich) und Art. 31 DSGVO (Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörde). Dazu BDSG-Ergänzungen (insbes. zu den Aufsichtsbehörden: §§ 17, 18, 19 und 40 BDSG und dem gerichtlichen Rechtsschutz nach § 20 BDSG). Desweiteren die §§ 27, 28 BDSG zur Verarbeitung zu wissenschaftlichen, historischen, statistischen und Archivzwecken. Schließlich die Änderungen in den Landesdatenschutzgesetzen Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

64. Ergänzungslieferung (Stand März 2023)

Sie enthält insbesondere den komplett überarbeiteten Art. 33 DSGVO (Datenpannen) mit einer Checkliste, welche Maßnahmen vorab ergriffen werden sollten. Die Regelungen zu den Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen (§§ 5 bis 7 BDSG). Im Teil VIII eine Einführung mit Übersichten sowie dem Text des neuen Bundesmeldegesetzes (Gesetzesstand 1. Mai 2023).

63. Ergänzungslieferung (Stand November 2022)

Sie enthält insbesondere den komplett überarbeiteten Art. 7 DSGVO (Einwilligung) einschließlich des Datenschutzes zu § 25 TTDSG. Außerdem in Art. 1 DSGVO einen Überblick über die europäischen Regelungen im Digitalbereich (z.B. DSA, DMA, DGA). Im BDSG ist § 4 neu (Videoüberwachung).

62. Ergänzungslieferung

Die 62. Ergänzung mit Stand Juni 2021 enthält insbesondere eine neue, umfassende Kommentierungen zum Beschäftigtendatenschutz sowie den gesetzlichen Klarstellungen, dass Betriebsrat und Personalrat nicht selbst Verantwortliche, sondern Teil der verantwortlichen Stelle sind (geändertes Betriebsverfassungsgesetz BGBl. 2021, 1762 und neues Bundespersonalvertretungsgesetz, BGBl. 2021, 1614). § 26 BDSG enthält auch für Praktiker wichtige Checklisten für die tägliche Arbeit. Art. 30 DSGVO (Verfahrensverzeichnis) wurde grundlegend überarbeitet und mit Mustern versehen. Art. 45 DSGVO enthält eine neue Liste der EU Angemessenheitsbeschlüsse (nach Brexit, Schrems-II-Urteil und neuen Standardvertragsklauseln) sowie Informationen zum US-Cloud-Act hier.

© Prof. Dr. Armin Herb
Letzte Änderung: 27.11.2024

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