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Die Europäische Kommission plant im zweiten Quartal 2023 eine Gesetzesinitiative zur Änderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorzulegen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30.03.2023 (Az. C-34/21) und das Amazon-Urteil zum Beschäftigtendatenschutz haben mit dazu geführt, dass ein Gesetzentwurf nach der Sommerpause 2023 in die Verbändeanhörung gehen soll, was aber bis zum 15.September nicht geschehen ist.
Der Referentenentwurf eines "Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes" hat den Stand 9.8.2023.
Das geplante GDNG (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) enthält in § 5 Regelungen zu „Datenschutzaufsicht bei länderübergreifenden Gesundheitsforschungsvorhaben“.
64. Ergänzungslieferung (Stand März 2023)
Sie enthält insbesondere den komplett überarbeiteten Art. 33 DSGVO (Datenpannen) mit einer Checkliste, welche Maßnahmen vorab ergriffen werden sollten. Die Regelungen zu den Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen (§§ 5 bis 7 BDSG). Im Teil VIII eine Einführung mit Übersichten sowie dem Text des neuen Bundesmeldegesetzes (Gesetzesstand 1. Mai 2023).
63. Ergänzungslieferung (Stand November 2022)
Sie enthält insbesondere den komplett überarbeiteten Art. 7 DSGVO (Einwilligung) einschließlich des Datenschutzes zu § 25 TTDSG. Außerdem in Art. 1 DSGVO einen Überblick über die europäischen Regelungen im Digitalbereich (z.B. DSA, DMA, DGA). Im BDSG ist § 4 neu (Videoüberwachung).
62. Ergänzungslieferung
Die 62. Ergänzung mit Stand Juni 2021 ist am 15. September 2021 erschienen und enthält insbesondere eine neue, umfassende Kommentierungen zum Beschäftigtendatenschutz sowie den gesetzlichen Klarstellungen, dass Betriebsrat und Personalrat nicht selbst Verantwortliche, sondern Teil der verantwortlichen Stelle sind (geändertes Betriebsverfassungsgesetz BGBl. 2021, 1762 und neues Bundespersonalvertretungsgesetz, BGBl. 2021, 1614). § 26 BDSG enthält auch für Praktiker wichtige Checklisten für die tägliche Arbeit. Art. 30 DSGVO (Verfahrensverzeichnis) wurde grundlegend überarbeitet und mit Mustern versehen. Art. 45 DSGVO enthält eine neue Liste der EU Angemessenheitsbeschlüsse (nach Brexit, Schrems-II-Urteil und neuen Standardvertragsklauseln) sowie Informationen zum US-Cloud-Act hier.
61. Ergänzungslieferung
Die 61. Ergänzung mit Stand Januar 2021 enthielt insbesondere Kommentierungen zur Datenübermittlung ins Ausland sowie das geänderte Berliner DSG.
60. Ergänzungslieferung
Die 60. Ergänzung mit Stand August 2020 enthielt alle Artikel zum Datenschutzbeauftragten (Art. 37 bis 39 DSGVO). Die Kommentierung zur Bußgeldnorm (Art. 83) mit Darstellung des DSK-Bußgeldkonzeptes vom 14.10.2019 (vgl. auch S. 14 und 15 in BRAK-Bußgeld.pdf). Haftung und Recht auf Schadensersatz (Art. 82). Medienprivileg (Art. 85; vgl. auch Medienstaatsvertrag.pdf). (60. EL bereits rezensiert in DANA 4/2020, S. 270).
59. Ergänzungslieferung
Die 59. Ergänzung enthielt neben neuen Kommentierungen im Teil III den neuen Text des BDSG in der Fassung nach dem 2. Datenschutzanpassungs- und änderungsgesetz vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1633 ff.).
58. Ergänzungslieferung
Die 58. Ergänzung mit Stand August 2019 brachte im Teil I eine lehrbuchartige Einführung zum Datenschutzrecht und der DSGVO.